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Insolvenzverfahren der worKA wurde aufgehoben

Das Amtsgericht Karlsruhe hat das seit 1. Juli 2024 laufende Insolvenzverfahren des Inklusionsunternehmens worKA gGmbH zum 31. Oktober 2025 aufgehoben.

Die worKA hatte im Frühjahr 2024 den Antrag auf ein Insolvenzverfahren in Eigenregie gestellt, nachdem ihre wirtschaftliche Situation aufgrund der Nachwirkungen der Corona-Pandemie, der gestiegenen Energiepreise und der Inflation in eine Schieflage geraten war.

Das darauffolgende Sanierungsverfahren beinhaltete die Trennung der worKA von ihrem gesamten Gastro-Bereich, eine Verkleinerung des Bereichs Faktura/Verwaltung sowie die Schließung des CAP-Markts Bruchhausen. Die von der Schließung betroffenen 85 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fanden fast alle eine Weiterbeschäftigung in der Lebenshilfe-Gruppe bzw. bei übernehmenden Betrieben.

Das gemeinsame Interesse an einer Fortführung des gemeinnützigen Unternehmens des Vereins Lebenshilfe Karlsruhe, Ettlingen und Umgebung und dem Erhalt der Arbeitsplätze sowie ein wirtschaftlich tragfähiges Konzept mit einer vergleichsweisen hohen Rückzahlquote führte zu der einstimmigen Zustimmung der Gläubiger zum Insolvenzplan, den die worKA kürzlich vorlegte.

Der Insolvenzplan beinhaltet die Fortführung der rentablen Geschäftsfelder der worKA mit den Bereichen Lager/Logistik, Digitale Archivierung, Garten- und Landschaftsbau sowie der verblieben CAP-Märkte und damit die Sicherung der verbliebenen 125 Arbeitsplätze.

„Die Bereitschaft aller Angestellten und Beteiligten, die Insolvenz der worKA für Verbesserungen zu nutzen, hat zu der erfolgreichen Beendigung des Insolvenzverfahrens geführt“, betont der Geschäftsführer der worKA, Christoph Hüttner. Nun gelte es, den eingeschlagenen Weg weiter zu verfolgen. Jeder einzelne Bereich der worKA müsse auch weiterhin kontinuierlich an seiner wirtschaftlichen Tragfähigkeit arbeiten, damit die Mitarbeiter*innen jeden Tag einen zukunftssicheren Arbeitsplatz vorfinden.